AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit dem Berater
und seinen Mitarbeitern , insbesondere für folgende Dienstleistungen :
● Beratung/Consulting
● Coaching
● Moderation
● Schulungen/Workshops
● Interim Management
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies
zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1. Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte
Beratungstätigkeit.
2. Der Berater führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten
Regeln von Wissenschaft und Praxis.
3. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet
in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der vom Berater
empfohlenen oder mit dem Berater abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann,
wenn der Berater die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den
Auftraggeber begleitet.
4. Die Erbringung rechts – oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt
ausgeschlossen.Mit der Beratung in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten wird der
Auftraggeber Personen beauftragen, die zur Erbringung dieser Leistungen berechtigt sind,
soweit dies erforderlich sein sollte. Insbesondere ein Prüfauftrag, hinsichtlich einer
etwaigen Insolvenzantragspflicht oder eine aktuelle Liquiditätsbeurteilung ist
ausgeschlossen.
5. Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf
Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
6. Die Leistung des Beraters gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte
Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann
mögliche Empfehlungen des Beraters seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.
7. Soll der Berater zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet
werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater vollumfänglich zu unterstützen und
insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu
schaffen und dem Berater sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu
stellen. Der Auftraggeber wird dem Berater auf dessen Verlangen hin die Richtigkeit und
Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.
§ 4 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung
1. Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder
eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist der
Berater zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat
keine Auswirkungen auf Ansprüche des Beraters auf Ersatz des durch den Verzug oder
die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger
Mehraufwendungen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1. Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne
Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt,
kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne
Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben
hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften
gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters auf Vergütung
und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
§ 6 Ausfall und Verhinderung
1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Schulungen,
Workshops, Moderation, Coaching) diese Termine schriftlich oder per E-Mail absagen. Es
fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars
an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung
vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der
folgenden Stornokosten verpflichtet:
a) bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr
b) bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars
c) bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des vereinbarten
Honorars
d) bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75
% des vereinbarten Honorars.
e) bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des
vereinbarten Honorars
§ 7 Haftung
1. Der Berater haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihm
bzw. seinen Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden.
2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Berater für von ihm, seinen
Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der
schuldhaften Verursachung von Körperschäden. Im Übrigen wird die Haftung
ausgeschlossen.
3. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der vom Berater empfohlenen
Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Berater die Umsetzung
abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
4. Die Haftung des Beraters für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich,
soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe
des Beratungshonorars; sollte dies gesetzlich nicht möglich sein, auf den Höchstbetrag
von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall. Eine höhere Haftungsbegrenzung kann im
Projekteinzelvertrag abweichend vereinbart werden.
5. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in
zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages Dieser Regelung
unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.
§ 8 Treuepflicht
1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich
unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen
und die Bearbeitung beeinflussen könnten.
§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen
1. Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen
Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Sollte es sich um
Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei
einzuholen.
2. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
§ 10 Schweigepflicht, Datenschutz
1. Der Berater verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die
Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der
schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Berater verpflichtet alle von ihm zur
Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung
dieser Vorschriften.
2. Der Berater ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm
anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen
zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 11 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
1. Sämtliche seitens des Beraters gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe,
Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des Beraters und
dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt
werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Beraters an Dritte
herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.
2. Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen
nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung des Beraters, die
dieser auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse
urheberrechtsfähig sind, bleibt der Berater Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen
Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich
und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares
Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
3. Bei einem Verstoß gegen § 11, 1. und/oder 2. wird eine Vertragsstrafe gem. § 12
ausgelöst.
§ 12 Vertragsstrafe
1. Im Falle des Verstoßes gegen § 11, 1. und/oder 2. verpflichtet sich der Auftraggeber zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 13 Kündigung
1. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, auf die Leistungserbringung des Beraters gem.
Einzelprojektvertrag – auch teilweise – zu verzichten und den Einzelprojektvertrag durch
schriftliche Erklärung ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Der Vergütungsanspruch
des Beraters bleibt in vollem Umfang bestehen und hiervon unberührt. Ersparte
Aufwendungen werden vom Berater in diesem Fall nicht abgerechnet.
§ 14 Sonstiges
1. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Mündliche
Nebenabreden sind ausgeschlossen.
3. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die
unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
4. Der Gerichtsstand ist Magdeburg